Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
bildkraft, Inhaber Björn Blum
Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Liefer-u. Zahlungsbedingungen.
1. Allgemeines / Geltungsbereich:
Allen, auch künftigen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Spätestens, jedoch bereits bei Auftragserteilung, mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung,
gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts-und
Einkaufsbedingungen des Käufers / Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn diese
ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, auch dann, wenn abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Käufers / Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht für ihre
Wirksamkeit und Gültigkeit schriftlich von der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum bestätigt worden
sind.
2. Urheberrechtsschutz und Nutzungsrechte:
Der der der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag
(Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die
Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des
Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. Lediglich bei der Zusammenarbeit mit
Zeitungs-und Zeitschriftenredaktionen oder ähnlichen gewohnheitsmäßigen Verwertern besteht
der Ausnahmefall des Angebotswerkes. In diesem Falle kommt bei Übernahme eines
Angebotswerkes zur Nutzung Lizenzvertragsrecht zur Anwendung. Die Aufforderung /Angebot
eines Verwerters an den Urheber, das Angebotswerk umzuarbeiten oder zu ergänzen (z.B. eine
Rapportzeichnung anzufertigen), löst hierbei einen ergänzenden Werkvertrag aus. In allen
anderen Fällen ist die kostenlose Vorlage von Entwürfen ausgeschlossen; Ausnahmen hiervon
bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Muster und ähnliche
vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten sind, falls der Vertrag aufgehoben oder storniert wird,
zu vergüten. Die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum ist berechtigt, den ortsüblichen Preis zu
berechnen. Die übrigen Rechte der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum bleiben hiervon unberührt.
Auftragsbestätigungen sind sofort zu überprüfen und ggf. innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu
reklamieren. Jede Änderung am Original oder Reproduktion, sowie Nachahmung-auch von Teilen
oder Details, ist unzulässig. Eine, über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgehende,
weitere Verwendung bedarf der Zustimmung der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum. Die Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum behält sich vor, ein zusätzliches Nutzungshonorar in Rechnung zu
stellen. Sofern nicht anders vereinbart, begründen Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des
Auftraggebers kein Miturheberrecht Der Auftraggeber erklärt durch die Erteilung des Auftrages,
dass durch die Verwendung von zur Verfügung gestellten Arbeitsvorlagen (z.B. Layout) keine
Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat nur das Recht, die gelieferten
Entwürfe, Pläne sowie die fertige Warte für die vereinbarte Nutzungsart im vereinbarten Umfang
zu verwenden. Eine gesonderte Lizenzgebühr fällt hierfür nicht an. Sie ist in der vereinbarten
Vergütung enthalten. Dies gilt jedoch nicht in dem Falle, dass der Vertrag aufgehoben oder
storniert wird. Insoweit verbleibt es bei der obigen Regelung. Wesentliche Änderungen der
gelieferten Ware sind ohne Mitwirkung der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum unzulässig, es sei
denn, die Verweigerung der Einwilligung verstößt gegen Treue und Glauben. Sofern der Auftrag
vor Lieferung der vollständigen Ware beendet wird, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die
Ausführung der Planung der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum durch Dritte vornehmen zu lassen.
Im Falle des Einverständnisses der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum hat der Auftraggeber hiermit
eine angemessene Nutzungsgebühr zu entrichten. Die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum ist auch
nach Beendigung des Vertrages berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, das Bauwerk
oder die Anlage zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen anzufertigen. Die Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum ist berechtigt, die so gefertigten Aufnahmen zu Werbezwecken zu
verwenden. Druckplatten, Filme, Lithografien, Kopiervorlagen, Negative, Dia-Vorlagen, Entwürfe,
Muster, etc. bleiben Eigentum der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum und dürfen ohne
ausdrückliche Genehmigung der der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum nicht verwendet, veräußert
oder zu sonstigen Zwecken genutzt werden. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der
der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das
Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die
nach §2 Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung
der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum dürfen ihre Arbeiten, einschließlich der
Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Mangels
ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei
Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen
zu verwenden erwirbt der Auftraggeber / Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.
Wiederholungsnutzungen (z.B. Neuauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes
Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung der Fa. Bildkraft,
Inhaber Björn Blum. Über den Umfang der Nutzung steht der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum ein
Auskunftsanspruch zu.
3. Ausführung:
Die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum arbeitet nach modernsten Fertigungsmethoden. Die
Wünsche des Auftraggebers werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten berücksichtigt.
Bei Aufträgen ohne besondere Angaben wählt die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum die dem
Medium Computergrafik gemäße Gestaltungsart.
4. Geheimhaltung:
Alle Mitarbeiter der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum unterliegen den Bestimmungen des
Datenschutzes.
5. Angebot und Vertragsschluss:
Die Angebote der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum sind-sofern nicht anders vereinbart-stets
unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang der schriftlichen
Auftragsbestätigung durch die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum, spätestens mit Ausführung der
Lieferung, zustande. Mit der Übergabe durch die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum an den
Besteller / Auftraggeber gilt die Ware als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert. Sie erfolgtsofern
nichts Abweichendes vereinbart ist-grundsätzlich in der Werkstatt der Fa. Bildkraft,
Inhaber Björn Blum. Der Besteller / Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er
nicht innerhalb von 8 Tagen, nachdem die Fertigstellung gemeldet und die vorläufige oder
endgültige Rechnung ausgehändigt worden ist, gegen Begleichung der Rechnung abholt. Die
Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie geringe Abweichungen in Qualität und
Ausführungen bleiben vorbehalten. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber 4 Wochen
gebunden. Abbildungen und Beschreibungen gelten nur zur allgemeinen Verdeutlichung.
Technische Daten können Veränderungen unterliegen, da die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum
stets bemüht ist, ihre Erzeugnisse weiter zu entwickeln. Angaben in den Beschreibungen über
Größe, Druck, Farbe, Erscheinungsbild, etc., sind keine verbindlichen Daten, sondern als
annähernd zu betrachten; rein tatsächliche, unerhebliche Abweichungen berühren die Gültigkeit
des Vertrages nicht.
6. Honorar:
Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche
Leistung. Für diese Leistung berechnet die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum zum einen das
Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit und zum anderen das Werkzeichnungshonorar. Übt
der Auftraggeber / Besteller seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte
eingeräumt, berechnet die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum ein Abschlagshonorar. Die
Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird,
nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer, welche jedoch ebenfalls
als empfohlene Honorare unverbindlich sind. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die
kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. Vorschläge und Weisungen des
Auftraggebers / Bestellers aus technischen, gestalterischen und / oder anderen Gründen und
seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar, es sei denn, dass dies
ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind
ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar
jeweils bei der Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über
einen längeren Zeitraum, so kann die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum Abschlagszahlungen
entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare sind Nettobeträge, die
zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
7. Preis und Preisangebote:
Soweit kein Preis für die Waren ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach für die
Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum am Bestelltage - für die gelieferten bzw. abgenommenen
Mengen - allgemeingültigen Preislisten. Die Preise sind, sofern nichts anderes vereinbart und
angegeben, reine Nettopreise in Euro und verstehen sich unfrei, zzgl. Verpackungskosten und den
gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere der am Tage der Rechnungsstellung gültigen
Mehrwertsteuer. Bei Angeboten hält sich die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum 90 Tage an die
angegebenen Preise gebunden. Für die Erlangung behördlicher Genehmigungen, die zur
Durchführung des erteilten Auftrages notwendig sind, ist grundsätzlich der
Auftraggeber/Besteller verpflichtet. Die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum erklärt sich jedoch
bereit, diese Genehmigungen einzuholen. Sofern dies durch einen ausdrücklichen Auftrag
geschieht, kann die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum hierfür, sofern nicht gesonderte
Vereinbarungen gelten und getroffen werden, angemessene und ortsübliche Gebühren verlangen.
Der Auftraggeber / Besteller hat dafür zu sorgen, dass die Montage ordnungsgemäß und ohne
Verzögerungen erfolgen kann. Gesonderte Anfahrten, die aufgrund der Nichterfüllung dieser
Pflicht erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten. Für alle Lieferungen bleibt Versand per
Vorkasse oder Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Nicht vorhersehbare Änderungen von
Zöllen, Ein-und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung, etc., berechtigt die Fa. Bildkraft,
Inhaber Björn Blum zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellung dient der
vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit
des Abholvertrages berechtigen die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum zur Preisanpassung.
8. Zusatzleistungen, Neben-und Reisekosten:
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von
Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung,
u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Im Zusammenhang mit den
Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten
(z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten. Für Reisen, die nach
Abstimmung mit dem Auftraggeber / Besteller / Verwerter zwecks Durchführung des Auftrages
oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet. Die Vergabe von
kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen
im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Lithografie, Druckausführung, Versand, u.a.) nimmt die
Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum nur auf grundeiner mit dem Auftraggeber / Besteller / Verwerter
getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Soweit die Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum auf Veranlassung des Auftraggebers / Bestellers / Verwerters
Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber / Besteller / Verwerter die Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten sofort frei. Die
Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Einholung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind
nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der
gültigen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
9. Liefer-und Leistungsfristen:
Liefer-und Leistungsfristen sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
vereinbart ist. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem
Datum der Auftragsbestätigung der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum. Sämtliche
Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.
Entsprechende Dispositionen sind von der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum nachzuweisen.
Lieferungen erfolgen ab Lager Notzingen auf Rechnung und Gefahr des Käufers / Bestellers /
Verwerters. Die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum ist berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort
aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit
zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die der Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Hierzu zählen Betriebs-oder Verkehrsstörungen, höhere Gewalt und Streiks, etc., gleich, ob dies
im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn
Blum eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer / Besteller / Verwerter keinen Verzugsschaden
bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum ist im
Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer-und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn
die Liefer-und Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer / Besteller /
Verwerter berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferungs-und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Fa. Bildkraft,
Inhaber Björn Blum zu vertreten sind, kann der Käufer / Besteller / Verwerter hieraus keine
Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorbenannten Umstände kann sich die Fa. Bildkraft,
Inhaber Björn Blum nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Ein
Anspruch auf Schadenersatz seitens des Auftraggebers / Bestellers / Verwerters besteht also nur
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens durch die Fa. Bildkraft,
Inhaber Björn Blum. Gleiches gilt bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher
Pflichten. Darüber hinaus ist Ersatz mittelbarer Schäden und untypischer Schäden
ausgeschlossen. Bei Lieferverzug, den die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum zu vertreten hat,
haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt.
10. Eigentumsvorbehalt:
An den Arbeiten der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum werden lediglich Nutzungsrechte
eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Die Originale sind nach angemessener
Frist unbeschädigt an die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum zurückzugeben, sofern nicht
ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusendung und Rücksendung
erfolgt hierbei auf Gefahr und Verrechnung des Auftraggebers / Bestellers / Verwerters. Die Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen
bis zur vollständigen Bezahlung aller, aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Auftraggeber
/ Besteller / Verwerter entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art
und aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als
Sicherung der Saldoforderung. Die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum ist berechtigt, die gelieferte
Ware auf Kosten des Auftraggebers / Bestellers / Verwerters gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-,
Wasser-und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber / Besteller / Verwerter
selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Die Einstellung einzelner Forderungen
in eine laufende Rechnung, sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung, berührt den
Eigentumsvorbehalt nicht. An den aufgrund des Auftrags in den Besitz der Fa. Bildkraft, Inhaber
Björn Blum gelangten Gegenständen steht dieser wegen aller Forderungen (auch aus früheren
Instandsetzungen, Bearbeitungen, Ersatzlieferungen, etc.) ein Rückbehaltungs-und Pfandrecht
zu. Die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum ist zur Pfandverwertung im Wege freihändigen Verkaufs
berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die schriftliche Benachrichtigung an die
letzte Anschrift des Auftraggebers / Bestellers / Verwerters. Be- und Verarbeitung der von der Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren erfolgt im
Auftrag der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum erwachsen können. Bei Einbau / Anbringung in oder an fremde
Waren durch den Auftraggeber / Besteller / Verwerter wird die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum
Miteigentümerin an den neuentstehenden Produkten und zwar in Verhältnis des Wertes der durch
sie gelieferten Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird die von der Fa. Bildkraft,
Inhaber Björn Blum gelieferten Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so
tritt der Auftraggeber/ Besteller / Verwerter schon jetzt seine Eigentums- bzw.
Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen
kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum. Der
Auftraggeber / Besteller / Verwerter überträgt ferner an die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum
schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren bzw. anteilsmäßig aus dem
Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum.
Wird die Vorbehaltsware von dem Auftraggeber / Besteller / Verwerter zur Erfüllung eines Werk
oder Liefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im
Voraus an die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum abgetreten. Die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum
wird die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Auftraggeber / Besteller /
Verwerter seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Der Auftraggeber / Besteller / Verwerter hat der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum die Anschriften
der Drittschuldner und die Beträge der Forderung mitzuteilen und die Drittschuldner von der
Abtretung an diese zu unterrichten. Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere von einer Pfändung
oder sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum oder der an
diese abgetretenen Forderungen ist die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum unverzüglich, ggf. durch
Übersendung von Pfändungsprotokollen oder ähnlichem zu unterrichten. Der Auftraggeber /
Besteller / Verwerter ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen als
Treuhänder der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum einzuziehen; dieser hat die eingezogenen
Beträge, soweit die Forderung der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum fällig sind, sofort an die Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum abzuführen. Der Auftraggeber / Besteller / Verwerter ist berechtigt,
die Vorbehaltswaren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
soweit dies vereinbart ist und wird und solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen
und Sicherheitsübertragungen sind unzulässig. Bei Zahlungsverzug, insbesondere nach
Nichteinlösung von Schecks, ist die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum berechtigt, ohne Vorliegen
entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte,
die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Ist die Wegnahme nur durch
Beschädigung sonstiger Teile möglich, so ist die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum, soweit
gesetzlich zulässig, nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Die Kosten des Abtransportes, der
Wegnahme seitens der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum trägt der Auftraggeber / Besteller /
Verwerter in voller Höhe. Der Auftraggeber / Besteller / Verwerter verpflichtet sich, wenn ein
Scheck nicht eingelöst wird, auf Aufforderung der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum die
erhaltenen Waren im fortbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an Fa. Bildkraft,
Inhaber Björn Blum zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware
durch die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum liegt, soweit gesetzlich zulässig, kein Rücktritt vom
Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 20% der Forderung, so wird die Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum auf Verlangen des Auftraggebers / Bestellers / Verwerters insoweit
Sicherheiten ihrer Wahl freigeben. Der Auftraggeber / Besteller / Verwerter trägt die Beweislast
dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 20% der Forderung übersteigen.
11. Haftung:
Mit der Genehmigung von Entwürfen und Ausführungen durch den Auftraggeber / Besteller /
Verwerter übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Eine Haftung
für die wettbewerbs-und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der Fa. Bildkraft,
Inhaber Björn Blum nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit Soweit die Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum auf Veranlassung des Auftraggebers / Bestellers / Verwerters
Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für
die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer, soweit gesetzlich
zulässig. Ein Haften für Beschädigungen und / oder Abhandenkommen der zur Verarbeitung
übergebenen Unterlagen (Filme, Bilder, Vorlagenjeglicher Art und dergleichen) wird nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen, und zwar in Höhe des Materialwertes.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere die Geltendmachung ideeller Werte, z.B. Reisekosten,
Spesen, Aufnahmekosten etc. sind ausgeschlossen.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber / Besteller /
Verwerter. Delegiert der Auftraggeber / Besteller / Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in
ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum, so stellt die Fa. Bildkraft,
Inhaber Björn Blum ihn insoweit von der Haftung frei.
12. Korrektur und Produktionsüberwachung:
Vor Produktionsbeginn sind der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum Korrekturmuster vorzulegen.
Die Produktion wird von der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum nur auf grundeiner besonderen
Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn
Blum ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
13. Versendung und Gefahrübergang:
Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt stets auf Gefahr und Rechnung
des Empfängers / Bestellers / Auftraggebers. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bleibt die
Beförderungsart der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum vorbehalten. Die vorbehaltslose
Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter, gilt als Beweis
für einwandfreie Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen
die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum wegen Beschädigung aus. Versicherungen der Ware werden
nur auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Auftraggebers / Bestellers / Verwerters
vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Für die Einhaltung der Lieferfristen haftet die Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum nur bei ausdrücklicher Zusage und soweit diese ein Verschulden
trifft. Alle Gefahren gehen auf den Auftraggeber / Besteller / Verwerter über, sobald die Ware der
den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager
der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum verlassen hat. Beschädigung, die durch den Beförderer
verursacht werden, sind diesem sofort zu melden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung erkennt die
Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum Rücknahmeverpflichtungen bestellter und richtig gelieferter
Ware nicht an. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Auftraggebers / Bestellers /
Verwerters verzögert, so ist die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum berechtigt, beginnend einen
Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld mindestens in Höhe von 0,5% des
Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat zu verlangen. Ein höherer Prozentsatz kann
verlangt werden, wenn entsprechende Kosten von der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum konkret
nachgewiesen werden. Bei Sendungen an die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum trägt der
Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum sowie die gesamten Transportkosten.
14. Zahlungsbedingungen:
Zahlungen auf Rechnung sind je nach Vereinbarung bei Abholung in bar ohne jeden Abzug oder
bei Versand gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu leisten. Bei Belieferung auf offene Rechnung
ist der Rechnungsbetrag innerhalb der in der Rechnung Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum
angegebenen Zahlungsfristen auszugleichen. Skonti dürfen nicht beansprucht werden, wenn
diese von der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum in der Rechnung nicht zugesagt worden sind. Der
Abzug eines vereinbarten Skontos setzt voraus, dass der Besteller nicht mit anderen Zahlungen in
Verzug ist. Für Sendungen, die aus versandtechnischen Gründen ohne Nachnahme abgehen, gilt
als vereinbart, dass die Regulierung der jeweiligen Rechnung sofort nach Erhalt rein netto Kasse
erfolgt. Alle Preise gelten ab Lager Notzingen, der Auftraggeber / Besteller / Verwerter hat also
die Nebenkosten für Fracht, Verpackung, Verladung etc. selbst zu tragen. Sämtliche Zahlungen
werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden
Bestimmungen des Auftraggebers / Bestellers / Verwerters. Sind bereits Kosten der Beitreibung
und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptforderung angerechnet. Der Auftraggeber / Besteller /
Verwerter ist zur Aufrechnung, zum Rückbehalt oder Minderung nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferung und /
oder Teilleistung können gesondert in Rechnung gestellt werden. Praktizierte und / oder
unbefristete vereinbarte Zahlungsziele können jederzeit mit angemessener Frist widerrufen
werden. Zahlungsverzug tritt nach Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer weiteren
Mahnung bedarf. Nachnahme-Verrechnungsschecks, Nachnahme-Einschreiben und Wechsel
werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur eingeschränkt angenommen. Bei Aufträgen
über einen Rechnungswert von 10.000 Euro ist die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum berechtigt,
eine Vorauszahlung bis zur Hälfte der voraussichtlichen Kosten zu fordern. Bei Aufträgen und
Rechnungen, welche von der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum an Dritte weitergegeben werden
müssen, haftet immer der Vermittler. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er
hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten (vergleiche
oben), und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung der
Hälfte der Arbeiten, das letzte 1/3 bei Abholung / Übergabe der Ware, falls nicht anders
vereinbart. Bei nichtberechtigter Annahmeverweigerung der Sendung der Fa. Bildkraft, Inhaber
Björn Blum wird der Auftraggeber / Besteller / Verwerter mit mindestens 10 Euro
Stornierungskosten belastet. Bei Ausführung der Auftragsarbeiten in der Werkstatt der Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum ist die Bezahlung bei Abholung der Ware fällig, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn
der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum gutgeschrieben
worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Auftraggeber / Besteller /
Verwerter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine
Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum zum sofortigen Rücktritt
vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden
ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum
gegenüber dem Auftraggeber / Besteller / Verwerter sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt,
wenn der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum andere Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers / Bestellers / Verwerters in Frage stellen. Die Fa. Bildkraft,
Inhaber Björn Blum ist unabhängig davon jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages,
berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderung, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende
Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen ihrerseits hiervon abhängig zu
machen. Dies gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Auftraggebers / Bestellers /
Verwerters, Unterdeckung der Liquiditätslücken etc., auftreten oder sich das ursprüngliche
Kreditvolumen erhöht. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer
Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Beanstandungen des Auftraggebers / Bestellers /
Verwerters oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein
Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers / Bestellers / Verwerters. Der Auftraggeber /
Besteller / Verwerter ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Vom
Verzugszeitpunkt an trägt der Auftraggeber / Besteller / Verwerter auch die gesamten
Beitreibungs-, etwaige Gerichts-und Vollstreckungskosten. Der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum
steht auch das Recht zu, den in Verzug befindlichen Auftraggeber / Besteller / Verwerter von der
weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen
worden sind. Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
15. Beanstandung und Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum gelieferten
Werke 6 Monate. Innerhalb dieses Zeitraumes übernimmt die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum die
kostenfreie Beseitigung aller von diesen anerkannten Mängeln in ihrem Unternehmen. Die Frist
beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs-, Pflege-oder Wartungsempfehlungen der Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
Der Auftraggeber / Besteller / Verwerter muss der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum etwaige
Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnisnahme der
Mängel, schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum frei
von der Gewährleistungspflicht. Der Auftraggeber / Besteller / Verwerter ist im Falle einer
Mängelrüge verpflichtet, das defekte Produkt oder die Werkleistung ganz bzw. zum Teil auf
eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der
Spezifikationsnummer, sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit dem die Ware geliefert wurde,
an die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum zuzusenden. Durch den Austausch von Teilen, Seiten,
trennbaren Einzelpositionen und dergleichen treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Verschleißteile, sowie unsachgemäße Benutzung, Lagerungen und Handhabungen von Produkten
der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder
den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Darüber hinaus hat die Fa. Bildkraft, Inhaber
Björn Blum das Recht, die Lieferung ganz oder teilweise zum Rechnungsbetrag zurückzunehmen,
womit alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers / Bestellers / Verwerters abgegolten sind.
Sollte aus dringenden Gründen die Mängelbeseitigung nicht im Hause der Fa. Bildkraft, Inhaber
Björn Blum vorgenommen werden, so sind die defekten Teile auf dem billigsten Versandwege zu
versenden. Nach Begutachtung durch die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum wird nach Wunsch des
Kunden Gutschrift in Höhe des Rechnungsbetrages oder Ersatz in Natura geleistet. Kosten für
Arbeitslöhne können jedoch in keinem Fall übernommen werden. Dies gilt auch für Kunden im
Ausland. Die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum leistet Gewähr für diejenigen Gegenstände, die
aufgrund fehlerhaften Materials, mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere
auch Ersatz von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, Mangelfolgeschäden oder
solche wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung, stehen dem
Auftraggeber / Besteller / Verwerter weder gegen Angestellte und Erfüllungsgehilfen der Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum noch gegen diese selbst zu. Dieses gilt nicht, soweit der Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum oder deren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen ist, jedoch beschränkt sich auch insoweit die Haftung auf den direkten Schaden.
Handelsüblich zulässige oder technische unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und
Aussehen der Ware berechtigen nicht zu einer Rüge. Eine Haftung von normaler Abnutzung wird
ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum stehen
nur dem unmittelbaren Auftraggeber / Besteller / Verwerter zu und sind nicht abtretbar. Zur
Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat der Auftraggeber / Besteller / Verwerter Fa.
Bildkraft, Inhaber Björn Blum die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls
wird die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum von ihrer Gewährleistung frei. Waren, welche von der
Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum speziell für den Auftraggeber / Besteller / Verwerter bezogen
oder angefertigt werden oder würden, gelten als Sonderbestellung. Für diese ist jede Art der
Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, dass der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte. Für nicht von der Fa. Bildkraft, Inhaber
Björn Blum selbst hergestellte oder bearbeitete Teile bestehen Ersatz-und
Gewährleistungsansprüche nur dann und nur in dem Umfang, wie sie von den in Betracht
kommenden Lieferanten anerkannt werden. Bei notwendigen Zusatzteilen, die der Auftraggeber /
Besteller / Verwerter mitliefert, wird eine Haftung nicht übernommen. Die gesamten
Gewährleistungsansprüche erlöschen ebenso, wenn der Vertragsgegenstand anderweitig
verändert oder entfernt instandgesetzt worden ist, insbesondere Reparaturen, Änderungen und /
oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn
Blum nicht ermächtigt sind, oder wenn der Liefergegenstand mit Ergänzungen oder Zubehörteilen
versehen wird, auf die der Liefergegenstand nicht abgestimmt ist.
16. Übernahmebedingungen I Schadenersatz bei Nichtabnahme:
Bleibt der Auftraggeber / Besteller / Verwerter nach Anzeige der Bereitstellung mit der
Übernahme des Gegenstandes oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen länger als 8
Tage im Rückstand, so ist die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum nach Setzung einer Nachfrist von
weiteren 8 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Falle ist die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum
berechtigt, ohne Nachweis der Höhe des Anspruches, 20% des Nettorechnungsbetrages zuzüglich
gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer, pauschal als Entschädigung für entgangenen Gewinn geltend
zu machen. Macht die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum von diesem Recht Gebrauch, so kann die
Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum unbeschadet ihrer sonstigen Rechte über den Kaufgegenstand
frei verfügen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber / Besteller / Verwerter die Kosten für Hin-und
Rücktransport zu tragen.
17. Sonstige Schadenersatzansprüche:
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung,
Organisationsverschulden und Verschulden bei Vertragsschluss haftet die Fa. Bildkraft, Inhaber
Björn Blum nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
liegt.
18. Belegexemplare:
Von vervielfältigten Werken sind der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum mindestens 10 ungefaltete
Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die sie auch im Rahmen der Eigenwerbung
verwenden darf.
19. Gestaltungsfreiheit:
Für die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Die
der Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster und
dergleichen) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber / Besteller /
Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
20. Datenschutz:
Die Fa. Bildkraft, Inhaber Björn Blum ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder
im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Auftraggeber / Besteller / Verwerter,
gleich ob diese vom Auftraggeber / Besteller / Verwerter selbst oder von Dritten stammen, im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Die Daten werden entsprechend und unter
Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes EDV -mäßig gespeichert.
21. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für die Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. Bildkraft,
Inhaber Björn Blum und dem Auftraggeber / Besteller / Verwerter gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das
einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07 .1973), werden
ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Notzingen als ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich mittel-und unmittelbar aus der Geschäftsverbindung ergebenden
Streitigkeiten vereinbart. Als Erfüllungsort ist ebenfalls Notzingen vereinbart. Sollte eine oder
mehrere Bestimmung/en in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich
verwirklicht.